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   BFH, 14.06.1993 - V B 118/92   

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https://dejure.org/1993,4669
BFH, 14.06.1993 - V B 118/92 (https://dejure.org/1993,4669)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1993 - V B 118/92 (https://dejure.org/1993,4669)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - V B 118/92 (https://dejure.org/1993,4669)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
    Soweit die Klägerin Verfahrensmängel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) i.S. von § 119 Nr. 1, 2 FGO rügt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil diese Fehler nur mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden dürfen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 679; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82

    Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau

    Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
    Soweit die Klägerin Verfahrensmängel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) i.S. von § 119 Nr. 1, 2 FGO rügt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil diese Fehler nur mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden dürfen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 679; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 26.06.1992 - III B 72/91

    Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters -

    Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
    Da im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG zugelassen werden soll (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722; vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 35), hätte die Klägerin z.B. vortragen müssen, daß sie wegen Verletzung rechtlichen Gehörs keine Gelegenheit gehabt habe, dem FG die Rechnung mit dem Ausweis der Vorsteuerbeträge vorzulegen, deren Anerkennung sie in dem FG-Verfahren erreichen wollte.
  • BFH, 10.02.1989 - V B 50/87

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbescherde aufgrund eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
    Da im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG zugelassen werden soll (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722; vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 35), hätte die Klägerin z.B. vortragen müssen, daß sie wegen Verletzung rechtlichen Gehörs keine Gelegenheit gehabt habe, dem FG die Rechnung mit dem Ausweis der Vorsteuerbeträge vorzulegen, deren Anerkennung sie in dem FG-Verfahren erreichen wollte.
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 12/03

    Zustellungsurkunde, Inhalt

    Das gilt auch dann, wenn als Verfahrensmangel die Versagung der Akteneinsicht gerügt wird; hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380; vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554).
  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

    Der Kläger hätte, um einen darin liegenden Verfahrensmangel i.S. des § 119 FGO darzulegen, Ausführungen darüber machen müssen, was er zur Sache vorgetragen hätte, wenn er nach Aussetzung des Verfahrens oder Vertagung der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zur Akteneinsicht gehabt hätte (BFH-Beschlüsse vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, und vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380), selbst wenn er sich dazu erst die Kenntnis der Akten hätte verschaffen müssen (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 29/98

    Versagung der Akteneinsicht; Überraschungsentscheidung

    Das gilt auch dann, wenn als Verfahrensmangel die Versagung der Akteneinsicht gerügt wird; hier muß zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380; vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 183/01

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung

    Hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380; vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554; vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

    Hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380; vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554; vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627).
  • BFH, 04.11.1996 - V B 37/96

    Besteuerung der Abgabe von Mahlzeiten zum Verzehr in den Kantinenräumen

    Vielmehr ist im Streitfall zu beachten, daß sich die Vorentscheidung schon deshalb im Ergebnis als zutreffend darstellt (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren nach § 115 Abs. 3 FGO BFH-Beschluß vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380), weil zubereitete Speisen bei richtlinienkonformer Auslegung nicht geliefert, sondern dem Empfänger durch sonstige Leistung zugewendet werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1996, 220).
  • BFH, 13.11.1995 - V B 91/95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Wer einen Verfahrensfehler wegen vorenthaltener Akteneinsicht rügt, muß vortragen, welche Tatsachen er durch die begehrte Akteneinsicht zu ermitteln hoffte (BFH-Beschluß vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380).
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